Garrel ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.428 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49681
Vorwahlen
04474, 04471
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
HinterdemForde, Kaifort, Kammersand, Letherfeld, Peterswald, Tannenkamp, Tweel, Zuckergrund, HinterdemForde, Kaifort, Kammersand, Letherfeld, Peterswald, Tannenkamp, Tweel, Zuckergrund
Gemeinde Garrel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Firma Hepting Holding GmbH aus Molbergen plant den Bau von 15 Doppelhaushälften mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten und Carports auf einem 6500 Quadratmeter großen Grundstück an der Immenstraße in Garrel. Dafür muss der Bebauungsplan "Im Fange" von einem Mischgebiet in ein reines Wohngebiet umgewandelt werden, da Gewerbeeinheiten in diesem Bereich als unwirtschaftlich angesehen werden. Der Planungs- und Verkehrsausschuss hat sich einstimmig für diese Änderung ausgesprochen, die finale Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss. Der Investor muss bei Zustimmung die Planungskosten von etwa 7000 Euro tragen.
Zusätzlich wurde über die Änderung des Flächennutzungsplans "Hinterm Esch" entschieden, wo eine gewerbliche Nutzung aufgrund des hohen Anteils an Wohnnutzung und hoher Geruchsimmissionen durch nahe gelegene Tierhaltung nicht möglich ist. Stattdessen soll eine gemischte Nutzung angestrebt werden, und die Fläche muss für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung einer landwirtschaftlichen Nutzung zugewiesen werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.