Gransee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ɡʁaːnˈzeː] ist eine Stadt im Landkreis Oberhavel in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
5877 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16775
Vorwahl
03306
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gransee – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gransee und die Amtsverwaltung planen das schrittweise Entstehen eines bedarfsgerechten Wohnquartiers, dem Bahnhofsquartier, auf einem 8,5 Hektar großen Gelände, begrenzt von der Bundesstraße 96 und der Bahnlinie. Hier sollen rund 550 Menschen in Reihenhäusern, Doppelhäusern oder größeren Wohneinheiten leben können.
- In der Gemeinde Stechlin existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan in Menz, und ein weiterer Bebauungsplan ist im Verfahren im Ortsteil Dagow. Die Erschließungsstraße in Menz wird erst hergestellt, bevor die Grundstücke vermarktet werden.
- In der Gemeinde Sonnenberg wird derzeit ein Bebauungsplan für Wohnbebauung im Ortsteil Rauschendorf aufgestellt.
- Aktuell sind keine Bebauungspläne zur Einsichtnahme verfügbar, aber es gibt eine 11. Änderung des Flächennutzungsplans, für die Stellungnahmen eingereicht werden können.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.