Gransee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ɡʁaːnˈzeː] ist eine Stadt im Landkreis Oberhavel in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
5877 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16775
Vorwahl
03306
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gransee – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gransee und die Amtsverwaltung planen das schrittweise Entstehen eines bedarfsgerechten Wohnquartiers, dem Bahnhofsquartier, auf einem 8,5 Hektar großen Gelände, begrenzt von der Bundesstraße 96 und der Bahnlinie. Hier sollen rund 550 Menschen in Reihenhäusern, Doppelhäusern oder größeren Wohneinheiten leben können.
- In der Gemeinde Stechlin existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan in Menz, und ein weiterer Bebauungsplan ist im Verfahren im Ortsteil Dagow. Die Erschließungsstraße in Menz wird erst hergestellt, bevor die Grundstücke vermarktet werden.
- In der Gemeinde Sonnenberg wird derzeit ein Bebauungsplan für Wohnbebauung im Ortsteil Rauschendorf aufgestellt.
- Aktuell sind keine Bebauungspläne zur Einsichtnahme verfügbar, aber es gibt eine 11. Änderung des Flächennutzungsplans, für die Stellungnahmen eingereicht werden können.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.