Gransee [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ɡʁaːnˈzeː] ist eine Stadt im Landkreis Oberhavel in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
5877 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16775
Vorwahl
03306
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gransee – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gransee und die Amtsverwaltung planen das schrittweise Entstehen eines bedarfsgerechten Wohnquartiers, dem Bahnhofsquartier, auf einem 8,5 Hektar großen Gelände, begrenzt von der Bundesstraße 96 und der Bahnlinie. Hier sollen rund 550 Menschen in Reihenhäusern, Doppelhäusern oder größeren Wohneinheiten leben können.
- In der Gemeinde Stechlin existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan in Menz, und ein weiterer Bebauungsplan ist im Verfahren im Ortsteil Dagow. Die Erschließungsstraße in Menz wird erst hergestellt, bevor die Grundstücke vermarktet werden.
- In der Gemeinde Sonnenberg wird derzeit ein Bebauungsplan für Wohnbebauung im Ortsteil Rauschendorf aufgestellt.
- Aktuell sind keine Bebauungspläne zur Einsichtnahme verfügbar, aber es gibt eine 11. Änderung des Flächennutzungsplans, für die Stellungnahmen eingereicht werden können.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.