Jahrhundert. Sie wurde im Jahr 1200 erstmals urkundlich erwähnt, die Fläche wuchs erst durch zahlreiche Eingemeindungen im 20. und 21
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04668
Vorwahlen
03437, 034382, 034384, 034385, 034386
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grimma – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Grimma billigte den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 112 "Gewerbegebiet Gerichtswiesen West" und beschloss die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
- Die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Wohnbebauung Turmweg Kaditzsch" wurde beschlossen, um Baurecht für zwei Einfamilienhäuser zu schaffen und die Bebauung städtebaulich abzurunden.
- Ein Mehrgenerationencampus am Krankenhaus in Grimma West ist geplant, mit Pflegeeinrichtungen, Wohnungen für Senioren und junge Familien, Arztpraxen, einem Kindergarten und kleineren Gewerbeflächen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.