Sie wurde im Jahr 1200 erstmals urkundlich erwähnt, die Fläche wuchs erst durch zahlreiche Eingemeindungen im 20. und 21. Sie wurde im Jahr 1200 erstmals urkundlich erwähnt, die Fläche wuchs erst durch zahlreiche Eingemeindungen im 20
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.054 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04668
Vorwahlen
03437, 034382, 034384, 034385, 034386
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grimma – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Grimma billigte den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 112 "Gewerbegebiet Gerichtswiesen West" und beschloss die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
- Die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Wohnbebauung Turmweg Kaditzsch" wurde beschlossen, um Baurecht für zwei Einfamilienhäuser zu schaffen und die Bebauung städtebaulich abzurunden.
- Ein Mehrgenerationencampus am Krankenhaus in Grimma West ist geplant, mit Pflegeeinrichtungen, Wohnungen für Senioren und junge Familien, Arztpraxen, einem Kindergarten und kleineren Gewerbeflächen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.