Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Pegau

Pegau ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen in Deutschland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6510 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04523
Vorwahl
034296
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 04523 Pegau
Markt 1, 04523 Pegau 04523 Pegau Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pegau
Markt 1
04523 Pegau

2. Einwohnermeldeamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau

3. Ordnungsamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau
Gemeinde Pegau – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 16:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Pegau hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Energiepark Pegau“ am 01.08.2024 beschlossen. Dieser Plan zielt auf die Schaffung des Baurechts für 10 Windenergieanlagen, einschließlich ihrer Erschließung, und setzt einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnbebauungen fest. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgelegt und stehen auf der Internetseite der Stadt und im Beteiligungsportal Sachsens zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen plant, bis 2027 den Anteil von Windrädern auf 2 Prozent der Fläche Sachsens zu erhöhen, was eine Verzehnfachung darstellt. Zudem wurde ein Gesetz erlassen, das ab 2025 eine verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Kommunen vorsieht, was der Stadt Pegau jährlich bis zu 25.000 Euro pro Anlage bringen kann.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Pegau online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Pegau online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.