Pegau ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen in Deutschland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6510 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04523
Vorwahl
034296
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pegau
Markt 1
04523 Pegau
2. Einwohnermeldeamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau
3. Ordnungsamt Pegau
Markt 1
04523 Pegau
Gemeinde Pegau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Pegau hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Energiepark Pegau“ am 01.08.2024 beschlossen. Dieser Plan zielt auf die Schaffung des Baurechts für 10 Windenergieanlagen, einschließlich ihrer Erschließung, und setzt einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnbebauungen fest. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgelegt und stehen auf der Internetseite der Stadt und im Beteiligungsportal Sachsens zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen plant, bis 2027 den Anteil von Windrädern auf 2 Prozent der Fläche Sachsens zu erhöhen, was eine Verzehnfachung darstellt. Zudem wurde ein Gesetz erlassen, das ab 2025 eine verpflichtende Zahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Kommunen vorsieht, was der Stadt Pegau jährlich bis zu 25.000 Euro pro Anlage bringen kann.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.