Großbottwar ist eine Kleinstadt mit einem historischen Ortskern im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71723
Vorwahl
07148
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Benzenmühle
Gemeinde Großbottwar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Großbottwar hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Langgewänd II West in Hof und Lembach gefasst, um am südlichen Rand von Hof zusätzliche Wohnbauplätze zu schaffen. Die Erschließung soll Mitte 2025 beginnen.
- Im Teilort Winzerhausen wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Lückestraße überarbeitet und erneut auslegt, um neue Wohnbauflächen mit zwei Mehrfamilienhäusern und vier Einzelhäusern zu schaffen, was insgesamt 18 Wohneinheiten umfasst.
- Für das Neubaugebiet Braunersberg IV wurde das Bebauungsplanverfahren fortgeführt, mit Plänen für drei verschiedene Bereiche mit unterschiedlicher Bebauung, einschließlich Einzel- und Doppelhäusern.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.