Großbottwar ist eine Kleinstadt mit einem historischen Ortskern im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71723
Vorwahl
07148
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Benzenmühle
Gemeinde Großbottwar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Großbottwar hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Langgewänd II West in Hof und Lembach gefasst, um am südlichen Rand von Hof zusätzliche Wohnbauplätze zu schaffen. Die Erschließung soll Mitte 2025 beginnen.
- Im Teilort Winzerhausen wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Lückestraße überarbeitet und erneut auslegt, um neue Wohnbauflächen mit zwei Mehrfamilienhäusern und vier Einzelhäusern zu schaffen, was insgesamt 18 Wohneinheiten umfasst.
- Für das Neubaugebiet Braunersberg IV wurde das Bebauungsplanverfahren fortgeführt, mit Plänen für drei verschiedene Bereiche mit unterschiedlicher Bebauung, einschließlich Einzel- und Doppelhäusern.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.