Gründau ist eine Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis in Hessen, die ihren Namen durch den Fluss Gründau erhalten hat.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
14.653 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63584
Vorwahlen
06051 (Lieblos, Rothenbergen); 06058 (alle anderen Ortsteile)
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gründau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gründau hat am 08.11.2021 den Bebauungsplan 1. Vereinfachte Änderung „Unter dem Kirchberg“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt und am 13.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht, damit in Kraft getreten. Der Plan umfasst verschiedene Maßnahmen wie die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland und Heckenpflanzungen sowie Grünland-Extensivierung und die Reservierung von Flächen für den Bebauungsplan.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.