Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt am Altmühlsee
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
16.860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91710
Vorwahlen
09831, 09836
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aue, Bchelberg, Dematshof, Eichenberg, Leidingendorf, Lindenbhl, Oberhöhberg, Schlungenhof, Straßenhaus, Unterhöhberg, Aue, Büchelberg, Dematshof, Eichenberg, Leidingendorf, Lindenbühl, Oberhöhberg, Schlungenhof, Straßenhaus, Unterhöhberg
Gemeinde Gunzenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gunzenhausen hat ein Leerstandskataster erstellt, um das Potential der Innenentwicklung zu analysieren, einschließlich Baulücken, leerstehenden Gebäude und Brachflächen. Dies soll bei der künftigen Stadtplanung helfen und den Flächenverbrauch minimieren.
Ein neuer Bebauungsplan namens "Reutberg III" wurde entwickelt, um zusätzliche Wohnbauflächen im Süden von Gunzenhausen zu realisieren. Der Plan umfasst die Erschließung von Flächen im Umfeld der bestehenden Siedlungsstrukturen der Baugebiete Reutberg I und Reutberg II und berücksichtigt die langfristigen Entwicklungsabsichten des Reutbergs.
Die Stadt wird ab Ende Januar 2025 Fragenbögen an Eigentümer verschicken, um die künftige Nutzung von leerstehenden Immobilien und Baulücken zu erfassen. Diese Maßnahmen sollen die Innenentwicklung fördern und die Nachfrage nach Wohnbauflächen decken.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.