Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt am Altmühlsee
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
16.860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91710
Vorwahlen
09831, 09836
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aue, Bchelberg, Dematshof, Eichenberg, Leidingendorf, Lindenbhl, Oberhöhberg, Schlungenhof, Straßenhaus, Unterhöhberg, Aue, Büchelberg, Dematshof, Eichenberg, Leidingendorf, Lindenbühl, Oberhöhberg, Schlungenhof, Straßenhaus, Unterhöhberg
Gemeinde Gunzenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gunzenhausen hat ein Leerstandskataster erstellt, um das Potential der Innenentwicklung zu analysieren, einschließlich Baulücken, leerstehenden Gebäude und Brachflächen. Dies soll bei der künftigen Stadtplanung helfen und den Flächenverbrauch minimieren.
Ein neuer Bebauungsplan namens "Reutberg III" wurde entwickelt, um zusätzliche Wohnbauflächen im Süden von Gunzenhausen zu realisieren. Der Plan umfasst die Erschließung von Flächen im Umfeld der bestehenden Siedlungsstrukturen der Baugebiete Reutberg I und Reutberg II und berücksichtigt die langfristigen Entwicklungsabsichten des Reutbergs.
Die Stadt wird ab Ende Januar 2025 Fragenbögen an Eigentümer verschicken, um die künftige Nutzung von leerstehenden Immobilien und Baulücken zu erfassen. Diese Maßnahmen sollen die Innenentwicklung fördern und die Nachfrage nach Wohnbauflächen decken.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.