Gäufelden ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9222 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71126
Vorwahl
07032
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gäufelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Baugebiet Bettäcker in Gäufelden ist seit dem 30.11.2017 rechtskräftig. Im 1. Bauabschnitt des Baugebiets entstehen 70 Grundstücke, darunter Kettenhäuser, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser, sowie ein Kindergarten. Die Erschließung des Baugebiets war im Sommer 2021 abgeschlossen.
Aktuelle Grundstückspreise in Gäufelden liegen zwischen 634 €/m2 und 950 €/m2, mit einem Anstieg von 2,7% in den letzten 12 Monaten und 17% in den letzten 3 Jahren.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.