Gäufelden ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9222 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71126
Vorwahl
07032
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Gäufelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Baugebiet Bettäcker in Gäufelden ist seit dem 30.11.2017 rechtskräftig. Im 1. Bauabschnitt des Baugebiets entstehen 70 Grundstücke, darunter Kettenhäuser, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser, sowie ein Kindergarten. Die Erschließung des Baugebiets war im Sommer 2021 abgeschlossen.
Aktuelle Grundstückspreise in Gäufelden liegen zwischen 634 €/m2 und 950 €/m2, mit einem Anstieg von 2,7% in den letzten 12 Monaten und 17% in den letzten 3 Jahren.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.