Nufringen ist eine selbstständige Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen, Regierungsbezirk Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71154
Vorwahl
07032
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
2. Landratsamt Böblingen
Wilhelmstraße 17
71032 Böblingen
3. Bürgeramt Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
Gemeinde Nufringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne für die Gebiete Hinterer Steig Süd und Gansäcker in Nufringen sind am 22.11.2024 in Kraft getreten. Die Erschließungsarbeiten für diese Gebiete sollen ab Frühjahr 2025 beginnen und voraussichtlich bis Sommer 2026 andauern. Die private Bebauung der Flächen ist nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune, voraussichtlich ab Herbst 2026, möglich. Die Vermarktung der Bauplätze ist ab Ende des ersten Quartals 2025 geplant. Die Bauleistungen für die Erschließung wurden ausgeschrieben, und die erforderlichen Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen werden parallel durchgeführt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.