Nufringen ist eine selbstständige Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen, Regierungsbezirk Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5920 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71154
Vorwahl
07032
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
2. Landratsamt Böblingen
Wilhelmstraße 17
71032 Böblingen
3. Bürgeramt Nufringen
Hauptstraße 22
71154 Nufringen
Gemeinde Nufringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bebauungspläne für die Gebiete Hinterer Steig Süd und Gansäcker in Nufringen sind am 22.11.2024 in Kraft getreten. Die Erschließungsarbeiten für diese Gebiete sollen ab Frühjahr 2025 beginnen und voraussichtlich bis Sommer 2026 andauern. Die private Bebauung der Flächen ist nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune, voraussichtlich ab Herbst 2026, möglich. Die Vermarktung der Bauplätze ist ab Ende des ersten Quartals 2025 geplant. Die Bauleistungen für die Erschließung wurden ausgeschrieben, und die erforderlichen Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen werden parallel durchgeführt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.