Sie wurde am 1. Die Kleinstadt Hörstel (plattdeutsch Hüörsel) befindet sich am nordwestlichsten Ausläufer des Teutoburger Waldes
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
20.506 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48477
Vorwahlen
05454, 05459, 05978
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elseck, Glashütte, Gravenhorst, Hagenort, Harkenberg, Knobben, Ostenwalde, Poggenort, Schultenort, Uthuisen
Adressen:
1. Stadt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
2. Bürgeramt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
3. Ordnungsamt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
Gemeinde Hörstel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Beyer-Deiting“ im Stadtteil Bevergern wurde am 24.06.2020 mit einstimmigem Beschluss des Rates bestätigt. Dieser Plan war nach intensiver Vorarbeit der Bauverwaltung und interfraktionellen Absprachen in der „Biber-Runde“ vorbereitet. Trotz langer Kenntnis der Pläne durch alle Parteien hatte die CDU Bedenken geäußert, die jedoch nicht den Konsens der anderen Parteien im Rat beeinflussten.
Zusätzlich ist die Entwicklung des ehemaligen Flugplatzareals in Hörstel als Energie-Innovationspark geplant, mit Schwerpunkten auf nachhaltiger Energieversorgung, Photovoltaik-Anlagen und einem intelligenten Stromnetz.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.