Seit dem 24
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6849 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48612
Vorwahl
02558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Horstmar
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
2. Bürgeramt Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
3. Ordnungsamt Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
Gemeinde Horstmar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die ehemals gewerbliche Nutzung an der Preußenstraße in Horstmar wird einer neuen Nutzung zugeführt. Das Grundstück, das seit 2013 brach lag, wird durch eine örtliche Baugesellschaft entwickelt. Die alten Gewerbehallen des ehemaligen Stahlhandels wurden abgerissen. Der Bebauungsplan Lünen Nr. 225 "Wohnquartier Preußenstraße" sieht die Umwandlung des Gebiets in Wohnnutzung vor.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.