Horstmar (plattdeutsch Huorsmer) ist eine Stadt im Kreis Steinfurt im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen bei Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6849 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48612
Vorwahl
02558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Horstmar
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
2. Bürgeramt Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
3. Ordnungsamt Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
Gemeinde Horstmar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die ehemals gewerbliche Nutzung an der Preußenstraße in Horstmar wird einer neuen Nutzung zugeführt. Das Grundstück, das seit 2013 brach lag, wird durch eine örtliche Baugesellschaft entwickelt. Die alten Gewerbehallen des ehemaligen Stahlhandels wurden abgerissen. Der Bebauungsplan Lünen Nr. 225 "Wohnquartier Preußenstraße" sieht die Umwandlung des Gebiets in Wohnnutzung vor.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet