Seit dem 24
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6849 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48612
Vorwahl
02558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Horstmar
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
2. Bürgeramt Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
3. Ordnungsamt Horstmar
Am Markt 1
48612 Horstmar
Gemeinde Horstmar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die ehemals gewerbliche Nutzung an der Preußenstraße in Horstmar wird einer neuen Nutzung zugeführt. Das Grundstück, das seit 2013 brach lag, wird durch eine örtliche Baugesellschaft entwickelt. Die alten Gewerbehallen des ehemaligen Stahlhandels wurden abgerissen. Der Bebauungsplan Lünen Nr. 225 "Wohnquartier Preußenstraße" sieht die Umwandlung des Gebiets in Wohnnutzung vor.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.