Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hüllhorst

Hüllhorst  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈhʏlhɔʁst] (niederdeutsch: Hüllhuost), amtlich Gemeinde Hüllhorst, bisweilen auch Großgemeinde Hüllhorst ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Minden-Lübbecke in Ostwestfalen-Lippe.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
13.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32609
Vorwahlen
05744, 05741
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fettenholsen, Heithöfen, Hobrink, Husen, Kümmerdingsen, Lage, Leitpohl, Magerholsen, Regtbrink, Reineberg, Vorwerk
Adressen:
1. Gemeinde Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
2. Bürgeramt Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
3. Ordnungsamt Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:30 13:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hüllhorst betreffen vor allem die Neuaufstellung des Regionalplans OWL und die damit verbundenen Planungsprozesse. Hier sind einige Schlüsselpunkte:

- Der Regionalplan OWL wurde am 5. Oktober 2020 fertiggestellt und unterlag einer öffentlichen Auslegung bis zum 31. März 2021, bei der etwa 4000 Stellungnahmen eingingen.
- Der Regionalrat bestätigte im Juni 2022 den Entscheidungskompass, der die Leitlinien für die Siedlungsentwicklung bestätigt und sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Freiflächen nur bei begründetem Bedarf erfolgt.
- Es gibt Anregungen und Hinweise zur Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten und anderen freiräumlichen Belangen, die in den nachfolgenden Bauleitplanungen angemessen berücksichtigt und planerisch bewältigt werden sollen.
- Für Hüllhorst ist die Berücksichtigung der Landschaftsschutzgebiete besonders wichtig, da derzeit ein Landschaftsplan aufgestellt wird.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.