Hüllhorst [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈhʏlhɔʁst] (niederdeutsch: Hüllhuost), amtlich Gemeinde Hüllhorst, bisweilen auch Großgemeinde Hüllhorst ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Minden-Lübbecke in Ostwestfalen-Lippe.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
13.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32609
Vorwahlen
05744, 05741
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fettenholsen, Heithöfen, Hobrink, Husen, Kümmerdingsen, Lage, Leitpohl, Magerholsen, Regtbrink, Reineberg, Vorwerk
Adressen:
1. Gemeinde Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
2. Bürgeramt Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
3. Ordnungsamt Hüllhorst, Hauptstraße 1, 32609 Hüllhorst
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:30
13:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hüllhorst betreffen vor allem die Neuaufstellung des Regionalplans OWL und die damit verbundenen Planungsprozesse. Hier sind einige Schlüsselpunkte:
- Der Regionalplan OWL wurde am 5. Oktober 2020 fertiggestellt und unterlag einer öffentlichen Auslegung bis zum 31. März 2021, bei der etwa 4000 Stellungnahmen eingingen.
- Der Regionalrat bestätigte im Juni 2022 den Entscheidungskompass, der die Leitlinien für die Siedlungsentwicklung bestätigt und sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Freiflächen nur bei begründetem Bedarf erfolgt.
- Es gibt Anregungen und Hinweise zur Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten und anderen freiräumlichen Belangen, die in den nachfolgenden Bauleitplanungen angemessen berücksichtigt und planerisch bewältigt werden sollen.
- Für Hüllhorst ist die Berücksichtigung der Landschaftsschutzgebiete besonders wichtig, da derzeit ein Landschaftsplan aufgestellt wird.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.