Haale ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24819
Vorwahl
04874
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof, Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Halle (Saale)
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
2. Ordnungsamt Halle (Saale)
Friedemann-Bach-Straße 1
06110 Halle (Saale)
3. Bürgeramt Halle (Saale)
Mansfelder Straße 5
06108 Halle (Saale)
Gemeinde Haale – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Halle (Saale) erhält Landesförderung in Höhe von rund 29 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen am Riebeckplatz, einschließlich Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Ingenieurbauwerken und Fuß- und Radwegen. Der Bebauungsplan für den Umbau des Riebeckplatzes ist fast fertig, und die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen laufen auf Hochtouren. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Zudem soll der Planungsausschuss der Stadt bald den Bebauungsplan für ein neues XXXLutz-Möbelhaus am Halleschen Einkaufspark (HEP) in Bruckdorf als Satzung beschließen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.