Haarbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94542, 94501
Vorwahlen
08535, 08542
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aim, Anleng, Binderöd, Blamberg, Brunndobl, Brg, Eck, Edt, Ellersberg, Gillöd, Grongörgen, Grub, Haarbach, Haarbacherloh, Haarbachfeld, Haasen, Hilloed, Hitzling, Hofstetten, Kalteneck, Kemauthen, Klobach, Kreuzbach, Kroißen, Loh, Machham, Niederham, Nussertsham, Oberbirnbach, Oberhörbach, Oberndorf, Oberthambach, ™dwimm, Offenöd, Rauschöd, Reisach, Riedertsham, Schaidham, Tannet, Unterhörbach
Adressen:
1. Gemeinde Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
2. Standesamt Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
3. Bürgerbüro Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
Gemeinde Haarbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.