Haarbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94542, 94501
Vorwahlen
08535, 08542
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aim, Anleng, Binderöd, Blamberg, Brunndobl, Brg, Eck, Edt, Ellersberg, Gillöd, Grongörgen, Grub, Haarbach, Haarbacherloh, Haarbachfeld, Haasen, Hilloed, Hitzling, Hofstetten, Kalteneck, Kemauthen, Klobach, Kreuzbach, Kroißen, Loh, Machham, Niederham, Nussertsham, Oberbirnbach, Oberhörbach, Oberndorf, Oberthambach, ™dwimm, Offenöd, Rauschöd, Reisach, Riedertsham, Schaidham, Tannet, Unterhörbach
Adressen:
1. Gemeinde Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
2. Standesamt Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
3. Bürgerbüro Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
Gemeinde Haarbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.