Hagelstadt ist eine Gemeinde im oberpfälzischen Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1960 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93095
Vorwahlen
09453, 09406, 09454
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Einhausen, Gailsbach, Gitting, Grnthal, Höhenberg, Mooshof, Neueglofsheim, Obersanding, Sanding, Untersanding, Einhausen, Gailsbach, Gitting, Grünthal, Höhenberg, Mooshof, Neueglofsheim, Obersanding, Sanding, Untersanding
Adressen:
1. Gemeinde Hagelstadt, Hauptstraße 1, 93077 Hagelstadt
2. Landratsamt Regensburg, Landstraße 1, 93053 Regensburg
3. Stadtverwaltung Regensburg, Rathausplatz 1, 93047 Regensburg
Gemeinde Hagelstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.