Ursensollen ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
3762 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92289
Vorwahl
09628
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Haag, Hohenkemnath, Kemnatheröd, Littenschwang, Oberhof, Oberleinsiedl, Rckertshof, Stockau, Ullersberg, Unterleinsiedl, Weiherzant, Winkl, Haag, Hohenkemnath, Kemnatheröd, Littenschwang, Oberhof, Oberleinsiedl, Rückertshof, Stockau, Ullersberg, Unterleinsiedl, Weiherzant, Winkl
Adressen:
1. Gemeinde Ursensollen, Hauptstraße 1, 92289 Ursensollen
2. Ordnungsamt Ursensollen, Hauptstraße 1, 92289 Ursensollen
3. Rathaus Ursensollen, Hauptstraße 1, 92289 Ursensollen
Gemeinde Ursensollen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.