Haiger ist eine Stadt im nördlichen Teil des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis und liegt zwischen den Städten Wetzlar und Siegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
19.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35708
Vorwahlen
02771, 02773, 02774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
2. Ordnungsamt Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
3. Bürgerbüro Haiger
Rathausplatz 1
35708 Haiger
Gemeinde Haiger – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haiger hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan "An der Straße" für die Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach veröffentlicht. Die Unterlagen sind vom 10.02.2025 bis 21.03.2025 öffentlich einsehbar. Der Plan umfasst umfangreiche umweltbezogene Informationen und Maßnahmen, einschließlich artenschutzrechtlicher Fachbeiträge und eines Wildkatzenkorridors.
Zudem gibt es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Erweiterung Sportanlagen Haarwasen", nachdem zwischen den ersten und zweiten öffentlichen Auslegungen mehr als 5 Jahre lagen und zusätzliche Anregungen vorgebracht wurden.
Weiterhin ist der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kalteiche" in Haigerseelbach gefasst worden, um die Errichtung einer Windenergieanlage zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.