Hainichen ist eine sächsische Kleinstadt mit knapp 9000 Einwohnern im Zentrum des Landkreises Mittelsachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
8438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09661
Vorwahl
037207
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
2. Einwohnermeldeamt Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
3. Ordnungsamt Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
Gemeinde Hainichen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet Gersdorf bei Hainichen“ ist weitestgehend umgesetzt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen, der im Dezember 2020 finalisiert wurde, enthält Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von Flächen und ordnet diese im Sinne einer nachhaltigen, sozialgerechten und dem Wohl der Allgemeinheit dienenden städtebaulichen Gesamtkonzeption. Der Plan wurde nach mehreren Überarbeitungen und Beteiligungsprozessen, zuletzt im Februar 2020, vom Stadtrat gebilligt und in der Zeit vom 27. Mai 2020 bis 30. Juni 2020 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.