Hainichen ist eine sächsische Kleinstadt mit knapp 9000 Einwohnern im Zentrum des Landkreises Mittelsachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
8438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09661
Vorwahl
037207
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
2. Einwohnermeldeamt Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
3. Ordnungsamt Hainichen
Markt 1
09661 Hainichen
Gemeinde Hainichen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet Gersdorf bei Hainichen“ ist weitestgehend umgesetzt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen, der im Dezember 2020 finalisiert wurde, enthält Vorgaben für die zukünftige Inanspruchnahme von Flächen und ordnet diese im Sinne einer nachhaltigen, sozialgerechten und dem Wohl der Allgemeinheit dienenden städtebaulichen Gesamtkonzeption. Der Plan wurde nach mehreren Überarbeitungen und Beteiligungsprozessen, zuletzt im Februar 2020, vom Stadtrat gebilligt und in der Zeit vom 27. Mai 2020 bis 30. Juni 2020 öffentlich ausgelegt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.