Hamdorf (dänisch Hammeltorp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24805
Vorwahl
04332
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Feldscheide, Friedrichsfeld, Hamdorferweide, Kamp, Langenberg, Sandknöll, Scheidekoppel, Wittenbergen, Feldscheide, Friedrichsfeld, Hamdorferweide, Kamp, Langenberg, Sandknöll, Scheidekoppel, Wittenbergen
Adressen:
1. Gemeinde Hamdorf
Am Markt 1
25373 Hamdorf
2. Amtsgericht Itzehoe
An der Mühle 1
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Steinburg
Am Kreishaus 1
25524 Itzehoe
Gemeinde Hamdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.