Kaltenkirchen (plattdeutsch: Koldenkarken; umgangssprachlich Kaki) ist eine Stadt im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
23.191 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bollweg, Brook, Brookkate, Eliesenruh, Hohenmoor, Kretelmoor, Moorkaten, Schirnau, Schmalfelderwohld, Bollweg, Brook, Brookkate, Eliesenruh, Hohenmoor, Kretelmoor, Moorkaten, Schirnau, Schmalfelderwohld
Adressen:
1. Stadt Kaltenkirchen
Rathausplatz 1
24568 Kaltenkirchen
2. Kreis Segeberg
Am Burchardtsfeld 2
23795 Bad Segeberg
3. Agentur für Arbeit Bad Segeberg
Bahnhofstraße 1
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Kaltenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung Kaltenkirchen hat den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Wiesendamm/Radensweg aufgehoben. Ein Bürgerbegehren mit 1.642 Unterschriften wurde erfolgreich an die Stadtverwaltung übergeben, um die letzte zusammenhängende Grünfläche in Kaltenkirchen zu erhalten. Die Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Grünflächen als landwirtschaftliche Nutzfläche und Naherholungsgebiet ein und kritisiert die bestehenden Infrastrukturprobleme und die Flächenversiegelung. Der Bürgermeister Krause plant, den Beschluss vorerst auszusetzen und in einem Workshop mit den Bürgern über die Zukunft der Wiesen zu diskutieren.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.