Der Flecken Harpstedt ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Oldenburg, in der Region Oldenburger Land, und liegt südlich von Delmenhorst und östlich von Wildeshausen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27243
Vorwahl
04244
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren, Leuchtenburg, Mahlstedt, Ohe, Ortbrook, Rundebusch, Schulenberg, Sethermhle, Simmerhausen, Stiftenhöfte, Srstedt, Wohlde, Wunderburg, Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
2. Landkreis Diepholz
Am Stadtgraben 1
49356 Diepholz
3. Bürgeramt Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
Gemeinde Harpstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.