Der Flecken Harpstedt ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Oldenburg, in der Region Oldenburger Land, und liegt südlich von Delmenhorst und östlich von Wildeshausen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27243
Vorwahl
04244
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren, Leuchtenburg, Mahlstedt, Ohe, Ortbrook, Rundebusch, Schulenberg, Sethermhle, Simmerhausen, Stiftenhöfte, Srstedt, Wohlde, Wunderburg, Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
2. Landkreis Diepholz
Am Stadtgraben 1
49356 Diepholz
3. Bürgeramt Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
Gemeinde Harpstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.