Der Flecken Harpstedt ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Oldenburg, in der Region Oldenburger Land, und liegt südlich von Delmenhorst und östlich von Wildeshausen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27243
Vorwahl
04244
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren, Leuchtenburg, Mahlstedt, Ohe, Ortbrook, Rundebusch, Schulenberg, Sethermhle, Simmerhausen, Stiftenhöfte, Srstedt, Wohlde, Wunderburg, Amerika, Barjenbruch, Brammer, Dreiangel, GroßeHöhe, GroßKöhren, Harjehausen, Hölscherholz, Holzhausen, Horstedt, HorstedterSand, Ilake, KleinHenstedt, KleinKöhren
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
2. Landkreis Diepholz
Am Stadtgraben 1
49356 Diepholz
3. Bürgeramt Harpstedt
Hauptstraße 5
27243 Harpstedt
Gemeinde Harpstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.