Harrislee (dänisch Harreslev) ist eine Gemeinde im Norden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
11.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24955
Vorwahl
0461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kupfermhle, Niehuus, Kupfermühle, Niehuus
Adressen:
1. Gemeinde Harrislee
Rathausstraße 1
24955 Harrislee
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Gutspark 1
24941 Flensburg
3. Agentur für Arbeit Flensburg
Schützenstraße 8
24937 Flensburg
Gemeinde Harrislee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harrislee hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) aufgestellt. Dieser Plan soll den Bau großflächiger PV-FFA auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen ermöglichen, die innerhalb eines privilegierten Bereiches entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen liegen. Das Bauleitplanverfahren wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2021 eingeleitet, und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Parallel dazu wird die 52. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, um die Flächen von der derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Flächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ umzuwidmen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.