Harrislee (dänisch Harreslev) ist eine Gemeinde im Norden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
11.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24955
Vorwahl
0461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kupfermhle, Niehuus, Kupfermühle, Niehuus
Adressen:
1. Gemeinde Harrislee
Rathausstraße 1
24955 Harrislee
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Gutspark 1
24941 Flensburg
3. Agentur für Arbeit Flensburg
Schützenstraße 8
24937 Flensburg
Gemeinde Harrislee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harrislee hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) aufgestellt. Dieser Plan soll den Bau großflächiger PV-FFA auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen ermöglichen, die innerhalb eines privilegierten Bereiches entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen liegen. Das Bauleitplanverfahren wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2021 eingeleitet, und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Parallel dazu wird die 52. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, um die Flächen von der derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Flächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ umzuwidmen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung