Harrislee (dänisch Harreslev) ist eine Gemeinde im Norden Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
11.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24955
Vorwahl
0461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kupfermhle, Niehuus, Kupfermühle, Niehuus
Adressen:
1. Gemeinde Harrislee
Rathausstraße 1
24955 Harrislee
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Gutspark 1
24941 Flensburg
3. Agentur für Arbeit Flensburg
Schützenstraße 8
24937 Flensburg
Gemeinde Harrislee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harrislee hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) aufgestellt. Dieser Plan soll den Bau großflächiger PV-FFA auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen ermöglichen, die innerhalb eines privilegierten Bereiches entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen liegen. Das Bauleitplanverfahren wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2021 eingeleitet, und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Parallel dazu wird die 52. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, um die Flächen von der derzeitigen Nutzung als landwirtschaftliche Flächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ umzuwidmen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.