Von 1104 bis 1648 bestand hier das Kloster Harsefeld, eine bedeutende Benediktinerabtei
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21698
Vorwahlen
04164 (Issendorf 04163)
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mhlenberg, Weißenfelde, Bockelfelde, Griemshorst, Hahnenbalken, Hambergen, Issendorf, Mühlenberg, Weißenfelde
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21680 Stade
3. Einwohnermeldeamt Harsefeld
Am Markt 1
21698 Harsefeld
Gemeinde Harsefeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Harsefeld sind keine aktuellen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan verfügbar, da die letzten großen Bebauungspläne (B-Pläne 94 und 97) bereits in den Jahren 2013-2016 abgeschlossen wurden. Es gibt keine neuen oder laufenden Verfahren zu diesen Plänen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.