Hattingen ist die zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
Einwohner
54.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45525, 45527, 45529
Vorwahlen
02324,02052 (Niederelfringhausen),0202 (Oberelfringhausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Holthausen, Holthausen
Adressen:
Stadt Hattingen
Markt 1
45527 Hattingen
Bürgeramt Hattingen
Bergstraße 1
45527 Hattingen
Finanzamt Hattingen
Kaiserstraße 20
45527 Hattingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hattingen erarbeitet einen neuen Flächennutzungsplan, der für die nächsten 10 bis 15 Jahre die Flächennutzung festlegen wird. Ein Entwurf des Flächennutzungsplans wird am 20. März 2024 im Rathaus vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Ein neues Stadtquartier in der westlichen Südstadt ist geplant. Der Investor IMMOWERK Invest Hattingen GmbH entwickelt auf einem 100.000 Quadratmeter großen Areal ein modernes, gemischtes Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbeflächen, einem Hotel, Bürohaus, medizinischem Versorgungszentrum, Pflegheim und Kinderbetreuung. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Rahmenkonzept und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 beschlossen.
Die Masterplanung für das Stadtquartier westliche Südstadt wurde durch STAHM Architekten durchgeführt und berücksichtigt die Vorgaben der Politik und die Wünsche der Hattinger Bevölkerung. Der erste Bauabschnitt soll bis zu 50.000 Quadratmeter Gewerbeflächen und 600 Wohnungen umfassen. Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Gestaltung stehen im Vordergrund.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.