Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hattingen

Hattingen ist die zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
Einwohner
54.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45525, 45527, 45529
Vorwahlen
02324,02052 (Niederelfringhausen),0202 (Oberelfringhausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Holthausen, Holthausen
Adressen:
Stadt Hattingen
Markt 1
45527 Hattingen

Bürgeramt Hattingen
Bergstraße 1
45527 Hattingen

Finanzamt Hattingen
Kaiserstraße 20
45527 Hattingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hattingen erarbeitet einen neuen Flächennutzungsplan, der für die nächsten 10 bis 15 Jahre die Flächennutzung festlegen wird. Ein Entwurf des Flächennutzungsplans wird am 20. März 2024 im Rathaus vorgestellt und zur Diskussion gestellt.

Ein neues Stadtquartier in der westlichen Südstadt ist geplant. Der Investor IMMOWERK Invest Hattingen GmbH entwickelt auf einem 100.000 Quadratmeter großen Areal ein modernes, gemischtes Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbeflächen, einem Hotel, Bürohaus, medizinischem Versorgungszentrum, Pflegheim und Kinderbetreuung. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Rahmenkonzept und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 beschlossen.

Die Masterplanung für das Stadtquartier westliche Südstadt wurde durch STAHM Architekten durchgeführt und berücksichtigt die Vorgaben der Politik und die Wünsche der Hattinger Bevölkerung. Der erste Bauabschnitt soll bis zu 50.000 Quadratmeter Gewerbeflächen und 600 Wohnungen umfassen. Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Gestaltung stehen im Vordergrund.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.