Hattingen ist die zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis
Einwohner
54.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45525, 45527, 45529
Vorwahlen
02324,02052 (Niederelfringhausen),0202 (Oberelfringhausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Holthausen, Holthausen
Adressen:
Stadt Hattingen
Markt 1
45527 Hattingen
Bürgeramt Hattingen
Bergstraße 1
45527 Hattingen
Finanzamt Hattingen
Kaiserstraße 20
45527 Hattingen
Gemeinde Hattingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hattingen erarbeitet einen neuen Flächennutzungsplan, der für die nächsten 10 bis 15 Jahre die Flächennutzung festlegen wird. Ein Entwurf des Flächennutzungsplans wird am 20. März 2024 im Rathaus vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Ein neues Stadtquartier in der westlichen Südstadt ist geplant. Der Investor IMMOWERK Invest Hattingen GmbH entwickelt auf einem 100.000 Quadratmeter großen Areal ein modernes, gemischtes Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbeflächen, einem Hotel, Bürohaus, medizinischem Versorgungszentrum, Pflegheim und Kinderbetreuung. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Rahmenkonzept und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 beschlossen.
Die Masterplanung für das Stadtquartier westliche Südstadt wurde durch STAHM Architekten durchgeführt und berücksichtigt die Vorgaben der Politik und die Wünsche der Hattinger Bevölkerung. Der erste Bauabschnitt soll bis zu 50.000 Quadratmeter Gewerbeflächen und 600 Wohnungen umfassen. Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Gestaltung stehen im Vordergrund.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.