Sie liegt rund 20 Kilometer nordöstlich der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf, 18 Kilometer südlich von Essen und 12 Kilometer nordwestlich von Wuppertal auf der linken Seite der Ruhr
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
81.593 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
42549, 42551, 42553, 42555
Vorwahlen
02051, 02052, 02053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Asbachtal, Flandersbach, Hefel, Hespertal, Langenhorst, Losenburg, Röttgen, Rottberg, Rtzkausen, Asbachtal, Flandersbach, Hefel, Hespertal, Langenhorst, Losenburg, Röttgen, Rottberg, Rützkausen
Adressen:
Stadt Velbert
Rathausplatz 1
42551 Velbert
Kreispolizeibehörde Mettmann
Wiesmannstraße 10
42551 Velbert
Jobcenter Landkreis Mettmann
Poststraße 57
42551 Velbert
Gemeinde Velbert – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.