Hausham ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83734
Vorwahl
08026
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abwinkl, Agatharied, Au, Berg, Bodenrain, Brenten, Eck, Eckart, Ed, Fehn, Freigut, Freudenreich, Grub, Gschwendt, Gunetsrain, Guntsberg, Harzberg, Haslrain, Hausruck, Hof, Holz, Laim, Lehen, Leiten, Loch, Mösl, Moosrain, Mhlstatt, Poschmhl, Rain, Rettenbeck, Schuß, Sonnenstatt, Starz, Tiefenbach, Tratberg, Abwinkl, Agatharied, Au, Berg
Adressen:
1. Gemeinde Hausham
Rathausstraße 1
83734 Hausham
2. Landratsamt Miesbach
Hauptstraße 14
83714 Miesbach
3. Finanzamt Miesbach
Rosenheimer Straße 29
83714 Miesbach
Gemeinde Hausham – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hausham in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen auf der Website der Gemeinde Hausham behandeln allgemeine Dienstleistungen und Prozesse, aber keine aktuellen Entwicklungen oder Neuigkeiten zu Bebauungsplänen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.