Weyarn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3985 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83629, 83626
Vorwahlen
08020, 08063, 08025
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adam, Aigner, Bach, Baderer, Bernecker, Bruck, Christoph, Einhaus, Erlach, Feller, Fentbach, Ferdinand, Filzer, Gotzing, Großpienzenau, Großseeham, Hainz, Harring, Hochhaus, Huber, Kleinpienzenau, Kleinseeham, Langenegger, Leher, Linnerer, Marold, Nudler, ™d, Plankenhofer, Reinthal, Ried, Riedler, Schliershofer, Schwarz, Schwarzöd, Seiding, Stadler, Standkirchen, Still, Strzlham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
2. Bauamt Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
3. Finanzamt Miesbach
Traunsteiner Straße 1
83714 Miesbach
Gemeinde Weyarn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.