Sie wurde 2005 mit dem Qualitätspreis des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ausgezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3197 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83737
Vorwahlen
08062, 08025, 08064, 08020
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ableiten, Alb, Auerschmied, Aufham, Berger, Bernrain, Biberg, Brandlberg, Brandstatt, Buchbichl, Buchfeld, Eichbichl, Fehleiten, Fuss, Gehrer, Giglberg, Grainholzer, Graßau, Hackling, Harrain, Heimatsreut, Heimberg, Hinterholz, Hinteröd, Hochholz, Hofer, Huber, Imbuchs, Immenfeld, Jedling, Karlinger, Kasthub, Katzenberg, Kirchsteig, Lanzing, Leiten, Loiderding, Marksteiner, Moos, Neukirchen
Adressen:
1. Gemeinde Irschenberg, Hauptstraße 1, 83737 Irschenberg
2. Landratsamt Miesbach, Kirchplatz 1, 83714 Miesbach
3. Finanzamt Miesbach, Bahnhofstraße 1, 83714 Miesbach
Gemeinde Irschenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.