Die Gemeinde Havelaue liegt im Landkreis Havelland in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14715
Vorwahlen
033875, 033872
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Stadtverwaltung Havelaue
Breite Straße 1
14712 Havelaue
2. Einwohnermeldeamt Havelaue
Breite Straße 1
14712 Havelaue
3. Ordnungsamt Havelaue
Breite Straße 1
14712 Havelaue
Gemeinde Havelaue – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Havelaue in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf den Teilbebauungsplan Nr. 37-2 in Birkenwerder, der die Umwandlung eines gewerblichen Gebiets in ein allgemeines Wohngebiet along der Havelstraße und Industriestraße betrifft. Es gibt keine Erwähnung von Havelaue.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.