Die Gemeinde Havelaue liegt im Landkreis Havelland in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14715
Vorwahlen
033875, 033872
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Stadtverwaltung Havelaue
Breite Straße 1
14712 Havelaue
2. Einwohnermeldeamt Havelaue
Breite Straße 1
14712 Havelaue
3. Ordnungsamt Havelaue
Breite Straße 1
14712 Havelaue
Gemeinde Havelaue – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Havelaue in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf den Teilbebauungsplan Nr. 37-2 in Birkenwerder, der die Umwandlung eines gewerblichen Gebiets in ein allgemeines Wohngebiet along der Havelstraße und Industriestraße betrifft. Es gibt keine Erwähnung von Havelaue.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.