Hebertsfelden ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84332
Vorwahl
08721
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ainlehen, Auhof, Bernhof, Brandlöd, Brunnhäusl, Delzöd, Edhof, Eklhub, Faltermeier, Faulkäs, Feichten, Feitshof, Ferlin, Fischgartl, Freiling, Freiung, Frstberg, Gallhub, Gaßlsberg, Gern, Gnadenöd, Griffl, Grub, Gschaidmaier, Guglmucken, Gutenöd, Hagen, Haid, Handlmoos, Handlöd, Hansöd, Haslhub, Hausbeck, Henglberg, Hinteraichberg, Högl, Höllmhl, Hollkronöd, Holz, Holzapfel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
2. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 10, 84326 Eggenfelden
3. Einwohnermeldeamt Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
Gemeinde Hebertsfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.