Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Pfarrkirchen

Pfarrkirchen ist eine Hochschulstadt und die Kreisstadt sowie zweitgrößte Stadt des niederbayerischen Landkreises Rottal-Inn in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
13.073 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84347
Vorwahl
08561
Adresse der Stadtverwaltung
Stadtplatz 2, 84347 Pfarrkirchen
Stadtplatz 2, 84347 Pfarrkirchen 84347 Pfarrkirchen Bayern DE
Website
Ortsteile
Adlgehring, Afterhausen, Aign, Aist, Altersham, Amixlöd, Asang, Bach, Baumgarten, Benk, Berg, BergbWald, BergbWhr, Bergham, Bodenöd, Böll, Brenn, Dirnhub, Dobl, Dulding, EdaBerg, Edfurt, Edholzen, Eham, Einbach, Engberg, Fasselsberg, Federlehen, Federling, Feiern, Fischerwimm, Forster, Frstberg, Galgenberg, Gambach, Gartlberg, Gehring, Geiersberg, Gollerbach, Griesberg
Adressen:
1. Marktgemeinde Pfarrkirchen
Hauptplatz 1
84326 Pfarrkirchen

2. Stadtverwaltung Pfarrkirchen
Stadtplatz 2
84326 Pfarrkirchen

3. Finanzamt Pfarrkirchen
Bahnhofstraße 5
84326 Pfarrkirchen
Gemeinde Pfarrkirchen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Pfarrkirchen hat einen vollständig überarbeiteten Entwurf für das neue Wohnbaugebiet „Au II“ dem Bauausschuss vorgelegt. Dieser Entwurf ersetzt den vorherigen und ist Teil der Bemühungen, neue Wohnmöglichkeiten in der Stadt zu schaffen.

Zudem ist das Projekt für den Neubau des KWA-Bildungszentrums auf dem ehemaligen Lehr/Jahn-Areal in Pfarrkirchen wegen Finanzierungsproblemen endgültig abgesagt worden.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Pfarrkirchen online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Pfarrkirchen online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.