Hebertshausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5798 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
85241, 85764                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08131, 08133, 08139, 089                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Deutenhofen, Eisingertshofen, Goppertshofen, Prittlbach, Walpertshofen, Wrmmhle, Deutenhofen, Eisingertshofen, Goppertshofen, Prittlbach, Walpertshofen, Würmmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Hebertshausen  
   Hauptstraße 1  
   85241 Hebertshausen  
2. Landratsamt Dachau  
   Alte Römerstraße 4  
   85221 Dachau  
3. Bürgerbüro Hebertshausen  
   Hauptstraße 1  
   85241 Hebertshausen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hebertshausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 16:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 14:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                             
                         
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
 - Mischgebiete
 - Gewerbegebiete
 - Industriegebiete
 - Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
 
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
 - Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
 - Verhindert störende Nutzungskonflikte
 - Steuert die städtebauliche Entwicklung