Hechthausen (niederdeutsch Heckthusen), auch genannt „das Tor zum Cuxland“, ist eine Gemeinde im Osten des niedersächsischen Landkreises Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21755
Vorwahl
04774
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmLohberg, AmSchwarzenPohl, AufdemMoorlande, AufdemSande, AufderWurd, Bornberg, Bruchhaus, Dudei, Fnfhausendorf, Geesthof, HinterderBult, HintermHolze, HinternKamp, Hutloh, Kleinwörden, Klint, Koppel, Laumhlen, Ovelgönne, Wisch, AmLohberg, AmSchwarzenPohl, AufdemMoorlande, AufdemSande, AufderWurd, Bornberg, Bruchhaus, Dudei, Fünfhausendorf, Geesthof, HinterderBult, HintermHolze, HinternKamp, Hutloh, Kleinwörden, Klint, Koppel, Laumühlen, Ovelgönne, Wisch
Adressen:
1. Gemeindebüro Hechthausen, Hauptstraße 20, 21755 Hechthausen
2. Ordnungsamt Hechthausen, Hauptstraße 20, 21755 Hechthausen
3. Einwohnermeldeamt Hechthausen, Hauptstraße 20, 21755 Hechthausen
Gemeinde Hechthausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.