Heddesheim (heddesheimerisch: Hellese) ist eine Gemeinde mit rund 11.100 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
11.859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68542
Vorwahl
06203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
2. Bürgeramt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
3. Ordnungsamt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
Gemeinde Heddesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat am 26. September 2024 den Bebauungsplan "Gebiet zwischen Edeka- und Industriestraße" sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Großsachsener Straße im Norden, der Edekastraße im Osten, der Raiffeisenstraße im Süden und der Industriestraße im Westen. Der Plan und die Vorschriften können beim Bürgermeisteramt Heddesheim und auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.