Heddesheim (heddesheimerisch: Hellese) ist eine Gemeinde mit rund 11.100 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
11.859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68542
Vorwahl
06203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
2. Bürgeramt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
3. Ordnungsamt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
Gemeinde Heddesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat am 26. September 2024 den Bebauungsplan "Gebiet zwischen Edeka- und Industriestraße" sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Großsachsener Straße im Norden, der Edekastraße im Osten, der Raiffeisenstraße im Süden und der Industriestraße im Westen. Der Plan und die Vorschriften können beim Bürgermeisteramt Heddesheim und auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.