Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
11.740 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69502
Vorwahl
06201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Luisenhof, Schafhof, Luisenhof, Schafhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hemsbach
Hauptstraße 1
69502 Hemsbach
2. Bürgeramt Hemsbach
Hauptstraße 1
69502 Hemsbach
3. Ordnungsamt Hemsbach
Hauptstraße 1
69502 Hemsbach
Gemeinde Hemsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Hemsbach hat ein Planverfahren eröffnet, um das ehemalige Gelände der Uhlandschule mit 114 neuen Wohnungen zu bebauen; die ersten Wohnungen könnten 2027 bezugsfähig sein, vorausgesetzt der Bebauungsplan wird in neun Monaten rechtskräftig und der Bau dauert 24 bis 30 Monate.
Eine weitere Bebauungsplanänderung betrifft das Gebiet nördlich der Hüttenfelder Straße, wo eine gewerblich genutzte Fläche mit einem leer stehenden Autohaus und einer Tankstelle neu gestaltet werden soll. Die Stadt Hemsbach plant die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Neubebauung des Areals, um gestalterische Missstände im Ortseingangsbereich zu beseitigen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.