Heilbad Heiligenstadt ist die Kreisstadt des Landkreises Eichsfeld in Thüringen (Deutschland) und ein anerkanntes Sole-Heilbad.
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
16.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37308
Vorwahl
03606
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
2. Bürgeramt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
3. Ordnungsamt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
Gemeinde Heilbad Heiligenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heilbad Heiligenstadt betreffen die vierte Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2024, bei der über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und mehrere Bebauungspläne, insbesondere im Bereich "Auf dem Hohen Rott", beraten und Beschlüsse gefasst werden sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für zukünftige Wohnbaugebiete zu schaffen und das Gebiet weiterzuentwickeln.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.