Heilbad Heiligenstadt ist die Kreisstadt des Landkreises Eichsfeld in Thüringen (Deutschland) und ein anerkanntes Sole-Heilbad.
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
16.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37308
Vorwahl
03606
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
2. Bürgeramt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
3. Ordnungsamt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
Gemeinde Heilbad Heiligenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heilbad Heiligenstadt betreffen die vierte Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2024, bei der über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und mehrere Bebauungspläne, insbesondere im Bereich "Auf dem Hohen Rott", beraten und Beschlüsse gefasst werden sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für zukünftige Wohnbaugebiete zu schaffen und das Gebiet weiterzuentwickeln.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.