Heinersreuth ist eine Gemeinde im Landkreis Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken) und liegt etwa vier Kilometer nordwestlich der Kreisstadt an der B 85
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3756 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95500
Vorwahlen
0921, 09203
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bleyer, Cottenbach, Hahnenhof, Heinersberg, Hermannshof, Knittelhof, Krcklasmhle, Lenkenreuth, Martinsreuth, Oberlenkenreuth, Sorg, Thieroldsreuth, Unterkonnersreuth, Unterwaiz, Vollhof, Weikenreuth, Bleyer, Cottenbach, Hahnenhof, Heinersberg, Hermannshof, Knittelhof, Krücklasmühle, Lenkenreuth, Martinsreuth, Oberlenkenreuth, Sorg, Thieroldsreuth, Unterkonnersreuth, Unterwaiz, Vollhof, Weikenreuth
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heinersreuth
Hauptstraße 1
95491 Heinersreuth
2. Ordnungsamt Heinersreuth
Hauptstraße 1
95491 Heinersreuth
3. Bauamt Heinersreuth
Hauptstraße 1
95491 Heinersreuth
Gemeinde Heinersreuth – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.