Heinersreuth ist eine Gemeinde im Landkreis Bayreuth (Regierungsbezirk Oberfranken) und liegt etwa vier Kilometer nordwestlich der Kreisstadt an der B 85
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3756 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
95500                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
0921, 09203                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bleyer, Cottenbach, Hahnenhof, Heinersberg, Hermannshof, Knittelhof, Krcklasmhle, Lenkenreuth, Martinsreuth, Oberlenkenreuth, Sorg, Thieroldsreuth, Unterkonnersreuth, Unterwaiz, Vollhof, Weikenreuth, Bleyer, Cottenbach, Hahnenhof, Heinersberg, Hermannshof, Knittelhof, Krücklasmühle, Lenkenreuth, Martinsreuth, Oberlenkenreuth, Sorg, Thieroldsreuth, Unterkonnersreuth, Unterwaiz, Vollhof, Weikenreuth                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Heinersreuth  
   Hauptstraße 1  
   95491 Heinersreuth  
2. Ordnungsamt Heinersreuth  
   Hauptstraße 1  
   95491 Heinersreuth  
3. Bauamt Heinersreuth  
   Hauptstraße 1  
   95491 Heinersreuth  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Heinersreuth – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.