Helmstedt (plattdeutsch Helmstidde) ist die Kreisstadt des Landkreises Helmstedt in Niedersachsen (Deutschland) und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
25.325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38350, 38372Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
05351, 05352, 05356
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bisdorf, Brunsole, GrubeEmma, Seilbahn, Trendel, Waldruhe, Waldwinkel, Bisdorf, Brunsole, GrubeEmma, Seilbahn, Trendel, Waldruhe, Waldwinkel
Adressen:
1. Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt
2. Landkreis Helmstedt, Breite Straße 5, 38350 Helmstedt
3. Agentur für Arbeit Helmstedt, Waisenhausstraße 5, 38350 Helmstedt
Gemeinde Helmstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet Ziegenberg in Königslutter am Elm, einem Teil des Landkreises Helmstedt, wurde am 09.11.2022 im Amtsblatt veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft. Das Projekt umfasst 118 Baugrundstücke für Einfamilien- und Mehrfamilienhausbebauung.
- Die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt plant den Bau von zehn Sozialwohnungen neben der Turnhalle in Velpke, vorausgesetzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Politik. Das Projekt soll im kommenden Frühjahr beginnen, es gibt jedoch Skepsis bei den Anwohnern wegen der Größe des Gebäudes.
- Im Bereich der Edelhöfe in Helmstedt wird ein großes Wohnbauprojekt mit 65 modernen Wohnungen und Sozialeinrichtungen realisiert, das Teil einer Trendwende zur Belebung des Stadtkerns ist.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.