Herbolzheim (alem
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
11.156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79336
Vorwahl
07643
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
2. Ordnungsamt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
3. Bürgeramt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
Gemeinde Herbolzheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Frühzeitige Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Butzental III“ beschlossen am 8. Januar 2025.
- Frühzeitige Beteiligung 11. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim für Bereiche wie „Pfarracker“ und „Nördl. Riedgäßle“.
- Abschluss eines städtebaulichen Vertrags und eines Erschließungsvertrags für das Baugebiet "Schörlinsmatten III" in Tutschfelden.
- Offenlagebeschluss 10. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Rheinhausen „Spöttfeld II“.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans: 7. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim „Sportanlage am Bleichbach“.
- Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von Bauplätzen Bleichtalstraße/Bühnweg in Bleichheim, Bewerbungsfrist bis 16. Februar 2024.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.