Herbolzheim (alem
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
11.156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79336
Vorwahl
07643
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
2. Ordnungsamt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
3. Bürgeramt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Frühzeitige Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Butzental III“ beschlossen am 8. Januar 2025.
- Frühzeitige Beteiligung 11. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim für Bereiche wie „Pfarracker“ und „Nördl. Riedgäßle“.
- Abschluss eines städtebaulichen Vertrags und eines Erschließungsvertrags für das Baugebiet "Schörlinsmatten III" in Tutschfelden.
- Offenlagebeschluss 10. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Rheinhausen „Spöttfeld II“.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans: 7. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim „Sportanlage am Bleichbach“.
- Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von Bauplätzen Bleichtalstraße/Bühnweg in Bleichheim, Bewerbungsfrist bis 16. Februar 2024.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.