Herbolzheim (alem
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
11.156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79336
Vorwahl
07643
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
2. Ordnungsamt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
3. Bürgeramt Herbolzheim, Rathausplatz 1, 79336 Herbolzheim
Gemeinde Herbolzheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Frühzeitige Beteiligung Vorentwurf Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Butzental III“ beschlossen am 8. Januar 2025.
- Frühzeitige Beteiligung 11. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim für Bereiche wie „Pfarracker“ und „Nördl. Riedgäßle“.
- Abschluss eines städtebaulichen Vertrags und eines Erschließungsvertrags für das Baugebiet "Schörlinsmatten III" in Tutschfelden.
- Offenlagebeschluss 10. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Rheinhausen „Spöttfeld II“.
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans: 7. punktuelle Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Kenzingen-Herbolzheim auf der Gemarkung Herbolzheim „Sportanlage am Bleichbach“.
- Eröffnung des Verfahrens für die Vergabe von Bauplätzen Bleichtalstraße/Bühnweg in Bleichheim, Bewerbungsfrist bis 16. Februar 2024.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.