Das Ostseebad Heringsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde und ein Seebad auf der Insel Usedom, im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
8387 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17419, 17424, 17429Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/PLZ falsch
Vorwahl
038378
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermhle, Steenshof, Sssau, Weilandtshof, Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermühle, Steenshof, Süssau, Weilandtshof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heringsdorf
Strandstraße 1
17424 Heringsdorf
2. Standesamt Heringsdorf
Seestraße 1
17424 Heringsdorf
3. Bauamt Heringsdorf
Hauptstraße 10
17424 Heringsdorf
Gemeinde Heringsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.