Das Ostseebad Heringsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde und ein Seebad auf der Insel Usedom, im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
8387 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17419, 17424, 17429Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/PLZ falsch
Vorwahl
038378
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermhle, Steenshof, Sssau, Weilandtshof, Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermühle, Steenshof, Süssau, Weilandtshof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heringsdorf
Strandstraße 1
17424 Heringsdorf
2. Standesamt Heringsdorf
Seestraße 1
17424 Heringsdorf
3. Bauamt Heringsdorf
Hauptstraße 10
17424 Heringsdorf
Gemeinde Heringsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.