Das Ostseebad Heringsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde und ein Seebad auf der Insel Usedom, im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
8387 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17419, 17424, 17429Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/PLZ falsch
Vorwahl
038378
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermhle, Steenshof, Sssau, Weilandtshof, Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermühle, Steenshof, Süssau, Weilandtshof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heringsdorf
Strandstraße 1
17424 Heringsdorf
2. Standesamt Heringsdorf
Seestraße 1
17424 Heringsdorf
3. Bauamt Heringsdorf
Hauptstraße 10
17424 Heringsdorf
Gemeinde Heringsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.