Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Heringsdorf

Das Ostseebad Heringsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde und ein Seebad auf der Insel Usedom, im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
8387 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17419, 17424, 17429Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/PLZ falsch
Vorwahl
038378
Adresse der Gemeinde
Kurparkstraße 4, 17419 Ostseebad Heringsdorf
Kurparkstraße 4, 17419 Ostseebad Heringsdorf 23777 Mecklenburg-Vorpommern DE
Website
Ortsteile
Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermhle, Steenshof, Sssau, Weilandtshof, Augustenhof, Fargemiel, Görtz, Kalkberg, Klötzin, Rellin, Siggen, Siggenermühle, Steenshof, Süssau, Weilandtshof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heringsdorf
Strandstraße 1
17424 Heringsdorf

2. Standesamt Heringsdorf
Seestraße 1
17424 Heringsdorf

3. Bauamt Heringsdorf
Hauptstraße 10
17424 Heringsdorf
Gemeinde Heringsdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.