Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Scharbeutz

Scharbeutz ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
11.580 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23683, 23684, 23629
Vorwahlen
04503, 04524, 04563
Adresse der Gemeinde
Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz 23683 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Ekelsdorf, Ekelsdorferfelde, Friedrichshof, Kattenhöhlen, Wolfshagen, Ekelsdorf, Ekelsdorferfelde, Friedrichshof, Kattenhöhlen, Wolfshagen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Hauptstraße 1
23683 Scharbeutz

2. Einwohnermeldeamt Scharbeutz
Hauptstraße 1
23683 Scharbeutz

3. Ordnungsamt Scharbeutz
Hauptstraße 1
23683 Scharbeutz
Gemeinde Scharbeutz – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.