Herrngiersdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1330 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84097
Vorwahl
09452
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altbach, Buchberg, Harpfendorf, Moos, StJohann, Semerskirchen, Sittelsdorf, Straß, Stumpfreuth, Tiefenbach, Voggersberg, Altbach, Buchberg, Harpfendorf, Moos, StJohann, Semerskirchen, Sittelsdorf, Straß, Stumpfreuth, Tiefenbach, Voggersberg
Adressen:
1. Gemeinde Herrngiersdorf
Hauptstraße 1
84164 Herrngiersdorf
2. Landkreis Landshut
Am Alten Viehmarkt 2
84034 Landshut
3. Stadtverwaltung Landshut
Altstadt 315
84028 Landshut
Gemeinde Herrngiersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.