Hilders ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4654 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36115
Vorwahl
06681
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altschwambach, Aura, Auramhle, Felsenkeller, Neuschwambach, Rommersrain, Sandenhof, Altschwambach, Aura, Auramühle, Felsenkeller, Neuschwambach, Rommersrain, Sandenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hilders
Hauptstraße 1
36115 Hilders
2. Ordnungsamt Hilders
Hauptstraße 1
36115 Hilders
3. Bürgerbüro Hilders
Hauptstraße 1
36115 Hilders
Gemeinde Hilders – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.