Himmelkron ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und liegt an der Bundesstraße 303 sowie der Bundesautobahn 9 (Anschlussstelle 39 – Bad Berneck/Himmelkron).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3489 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95502, 95460
Vorwahlen
09227, 09273
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gössenreuth, Rosengarten, Gössenreuth, Rosengarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Himmelkron
Hauptstraße 1
95478 Himmelkron
2. Ordnungsamt Himmelkron
Hauptstraße 1
95478 Himmelkron
3. Finanzamt Kulmbach
Ludwigstraße 20
95326 Kulmbach
Gemeinde Himmelkron – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.