Himmelkron ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und liegt an der Bundesstraße 303 sowie der Bundesautobahn 9 (Anschlussstelle 39 – Bad Berneck/Himmelkron).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3489 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95502, 95460
Vorwahlen
09227, 09273
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gössenreuth, Rosengarten, Gössenreuth, Rosengarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Himmelkron
Hauptstraße 1
95478 Himmelkron
2. Ordnungsamt Himmelkron
Hauptstraße 1
95478 Himmelkron
3. Finanzamt Kulmbach
Ludwigstraße 20
95326 Kulmbach
Gemeinde Himmelkron – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.