Himmelkron ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und liegt an der Bundesstraße 303 sowie der Bundesautobahn 9 (Anschlussstelle 39 – Bad Berneck/Himmelkron).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3489 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95502, 95460
Vorwahlen
09227, 09273
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gössenreuth, Rosengarten, Gössenreuth, Rosengarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Himmelkron
Hauptstraße 1
95478 Himmelkron
2. Ordnungsamt Himmelkron
Hauptstraße 1
95478 Himmelkron
3. Finanzamt Kulmbach
Ludwigstraße 20
95326 Kulmbach
Gemeinde Himmelkron – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.