Sie gehört der Verbandsgemeinde Vordereifel an, die ihren Verwaltungssitz in Mayen hat
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56729
Vorwahl
02656
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Achfeld, Aichelberg, Au, Auwies, Beiln, Brandstätt, Gassen, Greinmhle, Griesstätt, Hundsberg, Karbachsberg, Königshäusl, Kreuznick, Margarethenberg, Mark, ™tz, Oswald, Rehdorf, Thal, Urfahrn, Vorbuch, Achfeld, Aichelberg, Au, Auwies, Beiln, Brandstätt, Gassen, Greinmühle, Griesstätt, Hundsberg, Karbachsberg, Königshäusl, Kreuznick, Margarethenberg, Mark, Ötz, Oswald, Rehdorf, Thal
Adressen:
1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
2. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Am Schützenplatz 2
30169 Hannover
3. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Wittelsbacherstraße 10
80539 München
Gemeinde Hirten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.