Sie gehört der Verbandsgemeinde Vordereifel an, die ihren Verwaltungssitz in Mayen hat
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56729
Vorwahl
02656
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Achfeld, Aichelberg, Au, Auwies, Beiln, Brandstätt, Gassen, Greinmhle, Griesstätt, Hundsberg, Karbachsberg, Königshäusl, Kreuznick, Margarethenberg, Mark, ™tz, Oswald, Rehdorf, Thal, Urfahrn, Vorbuch, Achfeld, Aichelberg, Au, Auwies, Beiln, Brandstätt, Gassen, Greinmühle, Griesstätt, Hundsberg, Karbachsberg, Königshäusl, Kreuznick, Margarethenberg, Mark, Ötz, Oswald, Rehdorf, Thal
Adressen:
1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
2. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Am Schützenplatz 2
30169 Hannover
3. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Wittelsbacherstraße 10
80539 München
Gemeinde Hirten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.