Hohenahr ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
4811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35644
Vorwahlen
06444, 06446
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
2. Ordnungsamt Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
3. Bürgerbüro Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
Gemeinde Hohenahr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hohenahr hat den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ sowie zur zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 29.03.2022 gefasst. Diese Änderung dient der Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-Marktes und des Edeka-Marktes, um den etablierten Standort und die Grundversorgung in Hohenahr zu stärken und attraktiver zu gestalten. Arbeitsplätze sollen erhalten und teilweise neu geschaffen werden. Die Erweiterung erfolgt im zentralen Ortsteil der Gemeinde und soll die Nahversorgung der Bevölkerung sichern, ohne die Funktionsfähigkeit benachbarter zentraler Orte zu beeinträchtigen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.