Hohenahr ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
4811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35644
Vorwahlen
06444, 06446
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
2. Ordnungsamt Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
3. Bürgerbüro Hohenahr
Hauptstraße 1
35644 Hohenahr
Gemeinde Hohenahr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hohenahr hat den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ sowie zur zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 29.03.2022 gefasst. Diese Änderung dient der Erweiterung der Verkaufsfläche des Aldi-Marktes und des Edeka-Marktes, um den etablierten Standort und die Grundversorgung in Hohenahr zu stärken und attraktiver zu gestalten. Arbeitsplätze sollen erhalten und teilweise neu geschaffen werden. Die Erweiterung erfolgt im zentralen Ortsteil der Gemeinde und soll die Nahversorgung der Bevölkerung sichern, ohne die Funktionsfähigkeit benachbarter zentraler Orte zu beeinträchtigen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.