Hohenaltheim ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ries mit Sitz in Nördlingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
86745, 86739Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
09088
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Forsthaus, Frohnmhle, Ganzenmhle, Mhlauhof, Niederaltheim, Sägmhle, Schellenhof, Forsthaus, Frohnmühle, Ganzenmühle, Mühlauhof, Niederaltheim, Sägmühle, Schellenhof
Adressen:
1. Gemeinde Hohenaltheim, Hauptstraße 1, 86486 Hohenaltheim
2. Ordnungsamt Landkreis Augsburg, Bahnhofstraße 5, 86150 Augsburg
3. Finanzamt Augsburg-Land, Am Alten Postweg 1, 86157 Augsburg
Gemeinde Hohenaltheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.