Wolferstadt ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wemding.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
1087 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86709
Vorwahl
09092
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brenneisenmhle, Erlachhöfe, Hagau, Jackermhle, Rothenberg, Spitzmhle, Steinbhl, Waldstetten, Zwerchstraß, Brenneisenmühle, Erlachhöfe, Hagau, Jackermühle, Rothenberg, Spitzmühle, Steinbühl, Waldstetten, Zwerchstraß
Adressen:
1. Bürgerbüro Wolferstadt
Hauptstraße 12
98765 Wolferstadt
2. Rathaus Wolferstadt
Marktstraße 5
98765 Wolferstadt
3. Ordnungsamt Wolferstadt
Blumenstraße 4
98765 Wolferstadt
Gemeinde Wolferstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.