Hohenthann ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84098
Vorwahlen
08784, 08781
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, Altenkofen, Auhof, Bergham, Bergkußl, Bibelsbach, Biberg, Donhof, Eichstätt, Ettenkofen, Gambach, Grafenhaun, Hader, Heiligenbrunn, Hohenthann, Hub, Hummelsberg, Irlmhle, Lehen, Mainzendorf, Obergambach, Oberndorf, Oed, Penkofen, Petersglaim, Pfarrkofen, Rehbgl, Roseneck, Trkenfeld, Untergambach, Wachelkofen, Wachelkofenreuth, Weichsberg, Weilmaier, Windham, Windkreuth, Windschlag, Altenburg, Altenkofen, Auhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenthann
Hauptstraße 1
84168 Hohenthann
2. Standesamt Hohenthann
Hauptstraße 1
84168 Hohenthann
3. Finanzamt Landshut
Wenzelstraße 1
84034 Landshut
Gemeinde Hohenthann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.