Hohenthann ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84098
Vorwahlen
08784, 08781
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, Altenkofen, Auhof, Bergham, Bergkußl, Bibelsbach, Biberg, Donhof, Eichstätt, Ettenkofen, Gambach, Grafenhaun, Hader, Heiligenbrunn, Hohenthann, Hub, Hummelsberg, Irlmhle, Lehen, Mainzendorf, Obergambach, Oberndorf, Oed, Penkofen, Petersglaim, Pfarrkofen, Rehbgl, Roseneck, Trkenfeld, Untergambach, Wachelkofen, Wachelkofenreuth, Weichsberg, Weilmaier, Windham, Windkreuth, Windschlag, Altenburg, Altenkofen, Auhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenthann
Hauptstraße 1
84168 Hohenthann
2. Standesamt Hohenthann
Hauptstraße 1
84168 Hohenthann
3. Finanzamt Landshut
Wenzelstraße 1
84034 Landshut
Gemeinde Hohenthann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.